Ab dem 1. Juli 2026 treten in Deutschland neue EU-Vorschriften für alle erstmalig zugelassenen Pkw in Kraft, die signifikante Änderungen an der Fahrzeugausstattung und -funktionalität mit sich bringen. Diese Regelungen basieren auf der EU-Verordnung 2019/2144 (General Safety Regulation – GSR II) und der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1243, welche die Sicherheit im Straßenverkehr durch fortschrittliche Fahrerassistenzsysteme (ADAS) erhöhen sollen. Zu den Kernkomponenten gehören das Advanced Driver Distraction Warning (ADDW) System, das Adaptive Notbremslicht (Emergency Stop Signal – ESS) und erweiterte Notbremssysteme für ungeschützte Verkehrsteilnehmer (Vulnerable Road User – VRU). Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) überwacht die Einhaltung dieser Vorschriften im Rahmen der Typgenehmigung und der Erstzulassung.
Technische Hintergründe und gesetzliche Grundlagen
Die Einführung des ADDW-Systems zielt darauf ab, die Fahrerkonzentration zu überwachen und Ablenkung zu reduzieren. Es handelt sich um ein kamerabasiertes System, das die Augen, die Kopfposition und die Blickdauer des Fahrers analysiert. Eine Warnung wird ausgelöst, wenn die Augen des Fahrers bei Geschwindigkeiten über 50 km/h länger als 3,5 Sekunden von der Fahrbahn abgewendet sind. Bei Geschwindigkeiten unter oder gleich 50 km/h verlängert sich diese Toleranz auf 6 Sekunden. Die Warnung erfolgt in der Regel akustisch und/oder visuell. Das System ist so konzipiert, dass es bei jedem Motorstart automatisch aktiviert wird. Eine temporäre Deaktivierung über das Fahrzeugmenü ist zulässig, jedoch wird das System bei jedem Neustart des Motors wieder scharfgeschaltet. Eine dauerhafte Deaktivierung durch Software-Anpassungen oder Hardware-Modifikationen ist nicht vorgesehen und kann die Konformität mit der Typgenehmigung sowie die Gültigkeit der Hauptuntersuchung (HU) beeinträchtigen.
Das Adaptive Notbremslicht (ESS) dient der Erhöhung der Sicherheit nachfolgender Fahrzeuge bei einer Notbremsung. Es aktiviert bei einer Verzögerung, die einer Notbremsung entspricht (typischerweise über 6 m/s²), und bei Geschwindigkeiten über 50 km/h ein hochfrequentes Blinken der Bremsleuchten. Dies signalisiert dem nachfolgenden Verkehr eine ungewöhnlich starke Bremsung und kann Auffahrunfälle verhindern. Die genaue Blinkfrequenz und -dauer sind in der ECE-Regelung Nr. 48 (Einbau von Beleuchtungseinrichtungen) und ECE-Regelung Nr. 13 (Bremsanlagen) spezifiziert.
Die erweiterten Notbremssysteme für ungeschützte Verkehrsteilnehmer (VRU) bauen auf bestehenden AEB-Systemen (Autonomous Emergency Braking) auf. Sie müssen nun auch Fußgänger und Radfahrer in kritischen Situationen, insbesondere beim Abbiegen oder in toten Winkeln, zuverlässig erkennen und gegebenenfalls eine Notbremsung einleiten oder den Fahrer warnen. Dies erfordert eine verbesserte Sensorik, oft eine Kombination aus Radar, Lidar und Kameras, sowie komplexere Algorithmen zur Objekterkennung und Trajektorienvorhersage.
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System
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Funktion
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Auslösekriterien
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Datenschutz
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Deaktivierung
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ADDW
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Überwachung der Fahreraufmerksamkeit
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Augen >3.5s von Fahrbahn abgewendet (>50 km/h); >6s (<50 km/h)
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Daten lokal im Fahrzeug, keine Speicherung/Übertragung von Videos
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Temporär über Menü, automatische Reaktivierung bei Motorstart
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Adaptives Notbremslicht (ESS)
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Warnung nachfolgender Verkehr bei Notbremsung
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Verzögerung >6 m/s² bei >50 km/h
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Nicht zutreffend
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Keine
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Erweitertes VRU-Notbremssystem
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Erkennung und Notbremsung bei Fußgängern/Radfahrern
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Abhängig von Sensorik und Algorithmen, z.B. Kollisionsgefahr beim Abbiegen
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Nicht zutreffend
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Keine
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Die KBA-Statistiken zeigen, dass Ablenkung und unzureichende Reaktion auf Bremsvorgänge signifikante Unfallursachen darstellen. Im Jahr 2022 wurden laut KBA 12,8% aller Unfälle mit Personenschaden auf Ablenkung zurückgeführt. Auffahrunfälle machten 28% aller Unfälle aus. Die neuen Vorschriften sollen diese Zahlen durch präventive und reaktive Maßnahmen reduzieren. Die Einhaltung der Vorschriften wird durch die Typgenehmigung nach der Rahmenrichtlinie 2007/46/EG (in der Fassung der Verordnung (EU) 2018/858) sichergestellt. Fahrzeuge, die ab dem 1. Juli 2026 erstmals in Deutschland zugelassen werden, müssen diese Systeme serienmäßig an Bord haben. Dies betrifft sowohl Neuwagen als auch Importfahrzeuge, die nach diesem Datum ihre Erstzulassung in Deutschland erhalten.
Auswirkungen auf Halter und Praxis-Empfehlungen
Für Fahrzeughalter in Deutschland ergeben sich durch die neuen Vorschriften mehrere relevante Punkte. Der Datenschutz ist ein zentrales Anliegen, insbesondere im Hinblick auf die kamerabasierte Überwachung durch das ADDW-System. Es ist wichtig zu betonen, dass die Kameras des ADDW-Systems keine Videoaufzeichnungen speichern oder außerhalb des Fahrzeugs übertragen. Die Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich lokal innerhalb der Fahrzeug-ECU (Electronic Control Unit) und dient der Echtzeit-Analyse der Fahreraufmerksamkeit. Diese Daten verbleiben im CAN-Bus-Speicher des Fahrzeugs und sind nicht extern zugänglich. Eine Identifizierung des Fahrers oder eine Speicherung von personenbezogenen Daten ist nicht vorgesehen. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird durch diese lokale und zweckgebundene Datenverarbeitung nicht verletzt, da keine personenbezogenen Daten erhoben oder verarbeitet werden, die eine Identifizierung ermöglichen würden.
Die Möglichkeit der Deaktivierung ist ein weiterer Punkt, der oft diskutiert wird. Wie bereits erwähnt, schaltet sich das ADDW-System bei jedem Motorstart automatisch ein. Eine temporäre Deaktivierung über das Infotainment-Menü des Fahrzeugs ist in der Regel möglich. Diese Deaktivierung ist jedoch nicht dauerhaft und muss bei jeder Fahrt erneut vorgenommen werden, ähnlich wie bei der Geschwindigkeitswarnung des Intelligent Speed Assistance (ISA) Systems. Eine dauerhafte Deaktivierung durch Software-Modifikationen (Codierung) oder physische Eingriffe in die Hardware ist aus rechtlicher Sicht problematisch. Solche Manipulationen können zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen und die Gültigkeit der Hauptuntersuchung (HU) gefährden. Das Fahrzeug würde dann nicht mehr den Anforderungen der Typgenehmigung entsprechen, was zu Problemen bei der Zulassung oder bei Verkehrskontrollen führen kann. Es wird dringend davon abgeraten, solche Eingriffe vorzunehmen.
Ein praktisches Problem, das bei kamerabasierten Systemen auftreten kann, sind Fehlalarme. Das ADDW-System könnte unter bestimmten Bedingungen, wie dem Tragen von Sonnenbrillen oder dem Blick in die Seitenspiegel oder auf das Infotainment-Display zur Navigation, fälschlicherweise eine Ablenkung interpretieren und eine Warnung auslösen. Moderne Systeme sind jedoch darauf ausgelegt, solche Situationen durch komplexe Algorithmen zu differenzieren. Beispielsweise kann die Blickrichtung zum Seitenspiegel oder zum Navigationssystem als legitime Handlung erkannt und von einer echten Ablenkung unterschieden werden. Dennoch kann es in Einzelfällen zu unerwünschten Warnungen kommen. Fahrzeughalter sollten sich bewusst sein, dass dies eine Eigenschaft des Systems ist und nicht zwangsläufig auf einen Defekt hindeutet.
Für die Hauptuntersuchung (HU) bedeutet die Einführung dieser Systeme, dass deren Funktionsfähigkeit zukünftig überprüft werden kann. Obwohl die genauen Prüfverfahren noch detailliert werden müssen, ist davon auszugehen, dass die Prüforganisationen (TÜV, Dekra, GTÜ etc.) die korrekte Funktion der sicherheitsrelevanten Assistenzsysteme, einschließlich ADDW und ESS, im Rahmen der HU überprüfen werden. Dies könnte über die OBD-Schnittstelle (On-Board-Diagnose) oder durch visuelle/funktionale Tests erfolgen. Ein nicht funktionierendes oder manipuliertes System könnte als erheblicher Mangel eingestuft werden, der die Erteilung der Prüfplakette verhindert.
Praxis-Empfehlungen für Fahrzeughalter:
1. Informieren Sie sich: Machen Sie sich mit den Funktionen und der Bedienung der neuen Assistenzsysteme in Ihrem Fahrzeug vertraut. Lesen Sie die Betriebsanleitung sorgfältig durch.
2. Akzeptieren Sie die Systemgrenzen: Verstehen Sie, dass Assistenzsysteme Hilfsmittel sind und die volle Aufmerksamkeit des Fahrers nicht ersetzen können. Seien Sie auf mögliche Fehlalarme vorbereitet.
3. Vermeiden Sie Manipulationen: Versuchen Sie nicht, die Systeme dauerhaft zu deaktivieren oder zu manipulieren. Dies kann rechtliche Konsequenzen haben und die Sicherheit Ihres Fahrzeugs beeinträchtigen.
4. Regelmäßige Wartung: Stellen Sie sicher, dass Ihr Fahrzeug regelmäßig gewartet wird und Software-Updates durchgeführt werden, um die optimale Funktion der Assistenzsysteme zu gewährleisten.
5. Datenschutz verstehen: Seien Sie beruhigt, dass die ADDW-Kamera keine persönlichen Daten speichert oder überträgt. Die Datenverarbeitung ist lokal und zweckgebunden.
Die neuen Vorschriften stellen eine Anpassung an die fortschreitende Digitalisierung und Automatisierung im Straßenverkehr dar. Sie sollen die Verkehrssicherheit durch die Reduzierung von Ablenkung und die Verbesserung der Reaktionsfähigkeit bei Notbremsungen erhöhen. Für Fahrzeughalter bedeutet dies eine Umstellung, die jedoch langfristig zu einem sichereren Fahrerlebnis beitragen soll.
Alex Winds Urteil zur EU-Pflicht ab 2026 bei Sicherheitssystemen
Die Einführung von Systemen wie ADDW und dem erweiterten Notbremslicht ab Juli 2026 ist ein logischer Schritt in der Evolution der Fahrzeugsicherheit. Aus technischer Sicht sind diese Systeme keine radikale Neuerung, sondern eine Konsequenz der bereits seit Jahren verfügbaren Sensorik und Rechenleistung in modernen Fahrzeugen. Die EU-Verordnung 2019/2144 zwingt die Hersteller nun, diese Technologien flächendeckend und standardisiert zu implementieren. Das ist grundsätzlich positiv zu bewerten, da es die Sicherheitsstandards über alle Fahrzeugsegmente hinweg anhebt.
Die Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes beim ADDW-System sind nachvollziehbar, aber aus technischer Sicht unbegründet. Die Architektur, bei der Daten lokal im Fahrzeug verarbeitet und nicht extern gespeichert oder übertragen werden, ist ein klares Statement gegen eine Überwachung des Fahrers im Sinne einer Datensammlung. Es geht hier nicht um die Erstellung von Bewegungsprofilen oder die Speicherung von Videomaterial, sondern um eine Echtzeit-Analyse zur Unfallprävention. Wer hier von „Überwachung“ spricht, verkennt die technische Realität und die gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Die Möglichkeit der temporären Deaktivierung ist ein Kompromiss, der die Akzeptanz bei den Fahrern erhöhen soll. Es ist jedoch wichtig zu verstehen, dass diese Systeme als Sicherheitsfeatures konzipiert sind und ihre dauerhafte Deaktivierung die Fahrzeugsicherheit beeinträchtigt. Die Diskussion um „falsche“ Warnungen, etwa durch Sonnenbrillen oder Blicke auf das Navi, ist ebenfalls ein bekanntes Phänomen bei Assistenzsystemen. Moderne Algorithmen werden kontinuierlich verbessert, um solche Situationen zu differenzieren. Es ist eine Gratwanderung zwischen Sensibilität und Robustheit. Ein System, das nie warnt, ist nutzlos; ein System, das ständig Fehlalarme auslöst, wird deaktiviert. Die Hersteller sind hier gefordert, eine optimale Balance zu finden.
Das Adaptive Notbremslicht und die erweiterten VRU-Notbremssysteme sind unstrittig sinnvolle Ergänzungen. Sie adressieren direkte Unfallursachen und tragen dazu bei, die Folgen von Fehlern oder Unachtsamkeit zu mindern. Gerade der Schutz ungeschützter Verkehrsteilnehmer ist ein Bereich, in dem noch viel Potenzial zur Unfallreduzierung besteht.
Insgesamt sehe ich die neuen Vorschriften als einen wichtigen Schritt zur Erhöhung der passiven und aktiven Sicherheit im Straßenverkehr. Sie werden dazu beitragen, die Unfallzahlen weiter zu senken und die Straßen für alle Verkehrsteilnehmer sicherer zu machen. Für den Fahrzeughalter bedeutet dies eine geringfügige Anpassung an neue Technologien, die jedoch langfristig von Vorteil ist. Die Automobilindustrie muss nun sicherstellen, dass die Systeme robust, zuverlässig und benutzerfreundlich implementiert werden, um die Akzeptanz in der breiten Masse zu gewährleisten. Die Integration in die Hauptuntersuchung ist dabei ein entscheidender Faktor, um die Funktionsfähigkeit über die gesamte Lebensdauer des Fahrzeugs sicherzustellen.
