Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg hat seinen Marktüberwachungsbericht für das Jahr 2026 vorgelegt: Die Prüfbehörde untersuchte über 120 aktuelle Fahrzeugmodelle und Hunderte Nachrüstteile auf Konformität mit UNECE-Standards und StVZO-Vorschriften. Im Mittelpunkt standen elektronische Fahrerassistenzsysteme (ADAS Level 2+ und Level 3), Cybersecurity-Prozesse nach UNECE R155 sowie unzulässige Software- und Hardware-Modifikationen durch illegales Chip-Tuning.
Die behördliche Bilanz offenbart gravierende Schwachstellen: 15 Prozent der getesteten Fahrassistenten verletzten vorgegebene Systemgrenzen, während bei LED-Retrofits eine Fehlerquote von 30 Prozent festgestellt wurde. Fahrzeugbesitzern drohen bei illegalen Eingriffen das Erlöschen der Betriebserlaubnis, Stilllegungen und Werkstattkosten von bis zu 1.500 Euro. Unser Fachbericht analysiert die KBA-Prüffelder, Fehlercodes und rechtliche Konsequenzen für Autofahrer in Deutschland.
Prüffelder und Ergebnisse der KBA-Marktüberwachung 2026
Die technische Marktüberwachung des Kraftfahrt-Bundesamtes umfasste im Prüfjahr 2026 sowohl standardisierte Laboruntersuchungen auf Rollenprüfständen als auch mehr als 45.000 Kilometer im realen Straßenverkehr unter Real Driving Emissions (RDE) und Real Driving Safety (RDS) Bedingungen. Geprüft wurden Neufahrzeuge aller relevanten Segmente – vom kompakten Elektroauto ab 25.000 Euro bis zum Oberklasse-SUV jenseits von 110.000 Euro. Neben werkseitig installierten Steuergeräten nahm das KBA auch den freien Zubehörmarkt für Nachrüstteile und Tuning-Komponenten unter die Lupe.
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Prüfkategorie
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Relevante Norm / Standard
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Getestete Systeme & Komponenten
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Beanstandungsquote
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Mögliche Folgekosten / Bußgelder
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Fahrassistenzsysteme (ADAS)
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UNECE R79, UNECE R157
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Spurhalteassistent, Notbremsung (AEB), Abstandsregelung bis 130 km/h
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15 % Auffälligkeiten bei Systemgrenzen
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Hersteller-Rückrufe, Software-Fix kostenfrei
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Cybersecurity & OTA-Updates
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UNECE R155, UNECE R156
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Fahrzeug-Gateways, Over-the-Air Update-Signierung, Manipulationsschutz
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10 % Sicherheitslücken in IT-Architektur
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Gefahr des Lizenzentzugs für Typgenehmigung
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LED-Nachrüstlampen (Retrofit)
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ECE R112, ECE R37, § 22a StVZO
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H7- und H4-LED-Leuchtmittel für Halogenscheinwerfer
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30 % unzulässige Blendung oder fehlende ABE
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Bußgeld ab 50 € bis 90 €, Verlust Betriebserlaubnis
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Chip-Tuning & Zusatzboxen
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§ 19 Abs. 2 StVZO, Euro 6e / Euro 7
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Kennfeldoptimierung, Gaspedalboxen (+30 kW bis +85 kW)
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20 % Überschreitung der Abgas- und Lärmnormen
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Bußgeld bis 350 €, Stilllegung bis zu 1.200 €
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Sportabgasanlagen
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ECE R59, ECE R103
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Klappenauspuffanlagen, Downpipes, Endschalldämpfer
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20 % unzulässige Geräuschüberschreitung (> 75 dB)
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Sicherstellung Fahrzeug ca. 650 € bis 1.500 €
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Fahrassistenzsysteme im Härtetest: Wo Notbrems- und Spurhalteassistenten versagen
Die Überprüfung von Fahrassistenzsystemen nach UNECE R79 (Lenkanlagen) und UNECE R157 (automatische Spurhaltesysteme ALKS) bildet das technologische Herzstück des KBA-Reports. Bei Geschwindigkeiten zwischen 60 km/h und 130 km/h auf abgesperrten Teststrecken in Norddeutschland mussten radar- und kamerabasierte Systeme unter widrigen Witterungsbedingungen beweisen, wie verlässlich sie Hindernisse erkennen.
Bei rund 15 Prozent der untersuchten Fahrzeuge registrierten die KBA-Prüfer signifikante Abweichungen von den Homologationsvorgaben. Hauptursache waren Fehleinschätzungen der Sensorfusion bei tiefstehender Sonne oder Sprühregen auf der Autobahn: Während moderne Systeme von BMW, Mercedes und Volvo Hindernisse zuverlässig abfederten, zeigten günstigere Importmodelle und veraltete Softwarestände verzögerte Notbremsreaktionen oder brachen die automatische Spurführung ohne ausreichende optische und akustische Vorwarnzeit ab. Das KBA forderte die betroffenen Hersteller auf, die Steuergeräte per Pflicht-Update innerhalb einer Frist von 90 Tagen nachzubessern.
Besonders heikel erwiesen sich Szenarien in verengten Autobahnbaustellen: Gelbe Übergangsmarkierungen führten bei einigen Testwagen zu abrupten Lenkeingriffen, die den Fahrer unvorbereitet trafen. Das KBA stellte klar, dass Fahrassistenzsysteme der Stufen Level 2 und Level 2+ gesetzlich als reine Unterstützungssysteme definiert sind, bei denen die rechtliche Verantwortung zu 100 Prozent beim Fahrer verbleibt. Ein Systemausfall entbindet den Fahrer im Schadensfall nicht von der Haftung.
Cybersecurity und Over-the-Air-Updates: Sicherheitslücken nach UNECE R155 und R156
Mit der Einführung der UN-Regularien R155 und R156 sind Automobilhersteller gesetzlich verpflichtet, ein zertifiziertes Cyber Security Management System (CSMS) sowie ein Software Update Management System (SUMS) vorzuweisen. Das KBA stellte bei 10 Prozent der geprüften vernetzten Fahrzeuge bedenkliche Sicherheitslücken fest.
Die Beanstandungen betrafen insbesondere die unzureichende kryptografische Signaturprüfung bei Over-the-Air (OTA)-Firmware-Aktualisierungen. Bei mehreren Modellen gelang es den Testingenieuren, über die bordeigene OBD-II-Diagnoseschnittstelle und ungesicherte Infotainment-Gateways in sicherheitsrelevante CAN-Bus- und Ethernet-Netzwerke einzudringen. Für Hersteller, die diese IT-Lücken nicht schließen, droht im schlimmsten Fall der Entzug der europäischen Gesamtfahrzeug-Typgenehmigung, was einem sofortigen Verkaufsstopp in allen 27 EU-Mitgliedstaaten gleichkäme.
Zusätzlich prüfte die Behörde den Manipulationsschutz von Kilometerzählern und Batteriemanagementsystemen (BMS). Bei einigen Elektrofahrzeugen zeigte sich, dass Batteriezustandsdaten (State of Health, SoH) durch externe Dongles temporär manipuliert werden konnten, um beim Gebrauchtwagenverkauf einen besseren Akkuzustand vorzutäuschen. Das KBA forderte hier härtere kryptografische Hardware-Sicherheitsmodule (HSM) in künftigen Steuergeräte-Generationen.
Illegales Chip-Tuning und Nachrüst-LEDs: Bußgelder und TÜV-Hürden
Besonders drastisch fallen die Ergebnisse bei nachträglichen Modifikationen aus. Im Bereich der Nachrüst-LED-Lampen für Halogenscheinwerfer (H4/H7) wiesen 30 Prozent der im Online-Handel erworbenen Produkte gravierende Mängel auf. Billige Importlampen aus Fernost erzeugten eine unzulässige Blendung des Gegenverkehrs, die den gesetzlichen Grenzwert nach ECE R112 um mehr als das Dreifache überschritt. Käufer riskieren nicht nur ein Bußgeld von 50 bis 90 Euro und das Nichtbestehen der Hauptuntersuchung (TÜV), sondern gefährden bei Nachtfahrten unmittelbar Leib und Leben anderer Verkehrsteilnehmer.
Auch beim illegalen Chip-Tuning schlägt das KBA Alarm: Rund 20 Prozent der getesteten Tuning-Boxen und Kennfeld-Flashes führten zu einer Überschreitung der gesetzlichen Stickoxid- (NOx) und Partikelgrenzwerte um bis zu 45 Prozent. Ohne gültiges Teilegutachten oder ABE führt die Leistungssteigerung (oft zwischen 25 kW und 60 kW) zum sofortigen Erlöschen der Betriebserlaubnis gemäß § 19 Abs. 2 StVZO. Wird das Fahrzeug bei einer Polizeikontrolle stillgelegt, belaufen sich die Kosten für Gutachten, Abschleppen und Rückrüstung schnell auf 1.200 bis 1.800 Euro. Hinzu kommt der Verlust des Kaskoversicherungsschutzes im Falle eines Unfalls.
Wer sein Fahrzeug legal leistungssteigern möchte, muss zwingend auf renommierte Tuner mit fahrzeugspezifischem Teilegutachten setzen. Die Eintragung in die Fahrzeugpapiere bei TÜV oder DEKRA kostet in der Regel zwischen 75 und 150 Euro. Nur so bleiben die Allgemeine Betriebserlaubnis und der volle Versicherungsschutz rechtssicher erhalten.
TÜV- und DEKRA-Praxis: Wie Prüforganisationen Elektronik-Mängel bei der Hauptuntersuchung aufdecken
Die verschärfte Marktüberwachung des KBA schlägt direkt auf die tägliche Praxis der Sachverständigen bei TÜV, DEKRA, GTÜ und KÜS durch. Seit der flächendeckenden Einführung des modernen HU-Adapters lesen Prüfingenieure bei jeder Hauptuntersuchung die elektronischen Fehlerspeicher der sicherheitsrelevanten Steuergeräte direkt über die OBD-II-Schnittstelle aus. Ein ungelöster Fehlercode im Bereich des Notbremsassistenten oder der Airbag-Steuerung führt automatisch zur Einstufung als „Erheblicher Mangel“ (EM), wodurch die Prüfplakette verweigert wird.
Für Fahrzeughalter bedeutet dies zusätzlichen Zeit- und Kostenaufwand: Die verpflichtende Nachprüfung innerhalb einer Frist von vier Wochen schlägt mit 35 bis 45 Euro zu Buche. Müssen Radarsensoren oder Kameras nach einem Scheibentausch oder Parkrempler in einer Fachwerkstatt neu kalibriert werden, liegen die Werkstattkosten schnell zwischen 250 und 550 Euro. Das KBA empfiehlt Autofahrern daher dringend, anstehende Software-Updates des Herstellers stets zeitnah installieren zu lassen, um böse Überraschungen und teure Plakettenverweigerungen bei der Hauptuntersuchung zuverlässig zu vermeiden.
Fazit von Alex Wind: Warum das KBA bei Software-Updates endlich Zähne zeigen muss
Als Automobiljournalist teste ich jedes Jahr dutzende Neuwagen mit immer komplexeren Assistenzsystemen. Der KBA-Marktüberwachungsbericht 2026 ist ein dringend benötigter Weckruf für die gesamte Branche. Dass 15 Prozent der getesteten Notbrems- und Spurhalteassistenten im realen Straßenverkehr unzuverlässig reagieren, ist schlicht inakzeptabel. Ein Fahrzeug, das bei 130 km/h auf der Autobahn wegen einer Reflexion grundlos den Anker wirft oder die Spurmarkierung verliert, ist kein Sicherheitsgewinn, sondern eine unberechenbare Gefahrenquelle.
Gleichzeitig zeigt der Bericht die gefährliche Naivität vieler Autobesitzer beim Tuning: Wer billige H7-LEDs ohne ABE für 25 Euro bei Online-Marktplätzen bestellt oder seinem Turbodiesel für 300 Euro eine illegale Tuning-Box verpasst, spart an der völlig falschen Stelle. Ein erloschener Versicherungsschutz bei einem schweren Unfall kann den finanziellen Ruin bedeuten. Das KBA muss unangekündigte Marktstichproben weiter ausbauen und Hersteller bei Softwarefehlern unerbittlich zu offiziellen Rückrufen zwingen, statt fehlerhafte ADAS-Systeme mit stillen Service-Updates unter den Teppich zu kehren.
