BGH-Urteil zu Thermofenstern: Warum Millionen Diesel-Besitzer jetzt Anspruch auf Entschädigung haben

BGH-Urteil Thermofenster: Bis 15% Schadensersatz für Diesel
Quelle: Hersteller

Ein wegweisendes Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. VIa ZR 335/21) eröffnet Millionen Besitzern von Euro-6-Dieselfahrzeugen in Deutschland den Anspruch auf finanziellen Schadensersatz. Betroffene Fahrzeughalter können zwischen 5 und 15 Prozent des ursprünglichen Bruttokaufpreises geltend machen und ihren Pkw gleichzeitig uneingeschränkt weiterfahren.

Der BGH erleichtert die Beweislast fundamental: Kläger müssen Herstellern wie Volkswagen, Mercedes-Benz, BMW oder Opel keine vorsätzliche Sittenwidrigkeit mehr nachweisen; bereits fahrlässiger Einsatz unzulässiger Thermofenster genügt. Angesichts der zum 31. Dezember 2026 drohenden Verjährung drängt für Millionen Autofahrer nun die Zeit zur rechtlichen Prüfung.

Das Wichtigste in Kürze: Ihr Anspruch beim Abgas-Urteil 2.0

  • BGH-Urteil als Game-Changer: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass temperaturabhängige Abschalteinrichtungen (Thermofenster) bei den meisten Euro-6-Dieseln unzulässig sind.
  • Leichtere Klagen: Sie müssen Herstellern keine vorsätzliche Täuschung mehr nachweisen. Bereits der fahrlässige Verkauf eines Autos mit illegalem Thermofenster begründet einen Schadensersatzanspruch.
  • Finanzieller Ausgleich: Betroffene können zwischen 5 % und 15 % des ursprünglichen Kaufpreises als Entschädigung erhalten und dürfen ihr Fahrzeug behalten.
  • Breite Betroffenheit: Eine riesige Zahl von Euro-6-Modellen von VW, Mercedes, BMW, Opel und weiteren Marken, die ca. zwischen 2016 und 2019 gekauft wurden, ist betroffen.
  • Achtung Verjährung: Für viele Ansprüche läuft die Uhr! Die dreijährige Verjährungsfrist endet für die meisten Fälle am 31. Dezember 2026. Handeln ist jetzt gefragt.

Thermofenster einfach erklärt: Wie Ihr Diesel bei Kälte die Abgasreinigung heimlich drosselt

Ein Thermofenster ist eine Software-gesteuerte Abschalteinrichtung in modernen Dieselfahrzeugen, die die Wirksamkeit der Abgasreinigung an die Außentemperatur koppelt. Konkret bedeutet das: Das System zur Reduzierung von Stickoxiden (NOx), meist die Abgasrückführung (AGR) oder die SCR-Anlage mit AdBlue-Einspritzung, arbeitet nur innerhalb eines vordefinierten, oft sehr engen Temperaturkorridors mit voller Leistung. Fällt die Außentemperatur unter einen bestimmten Wert, beispielsweise 15 Grad Celsius, oder steigt sie über einen anderen, etwa 30 Grad, drosselt die Motorsteuerung die Reinigungsleistung oder schaltet sie sogar komplett ab. Das Resultat ist ein drastisch erhöhter Ausstoß von gesundheitsschädlichen Stickoxiden im realen Fahrbetrieb.

Die Argumentation der Hersteller, die ich über Jahre in unzähligen Pressekonferenzen gehört habe, ist stets dieselbe: Das Thermofenster diene dem Motorschutz. Bei niedrigen Temperaturen könne es durch Kondensation und Versottung zu Schäden an Bauteilen des Abgasrückführungssystems kommen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) und in seiner Folge der Bundesgerichtshof (BGH) haben dieser Argumentation jedoch eine klare Absage erteilt. Eine solche Abschalteinrichtung ist nur dann zulässig, wenn sie eine unmittelbare und plötzliche Gefahr für den Motor abwendet – eine dauerhafte Versottung zählt für die Richter nicht dazu. Meiner Analyse nach ist das Kernproblem, dass die von den Herstellern definierten „optimalen“ Temperaturfenster einen Großteil der durchschnittlichen Betriebsbedingungen hier in Deutschland gar nicht abdecken. Der Diesel ist also nur auf dem Prüfstand sauber, nicht aber an einem kühlen Herbstmorgen auf dem Weg zur Arbeit.

Vom Vorsatz zur Fahrlässigkeit: Warum das BGH-Urteil (Az. VIa ZR 335/21) die Klagewelle erst ermöglicht

Das grundlegende Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26. Juni 2023 (Az. VIa ZR 335/21) hat die juristische Landschaft für Diesel-Besitzer fundamental verändert. Anders als im ursprünglichen Abgasskandal um den VW-Motor EA189 müssen Kläger nun nicht mehr den mühsamen Beweis erbringen, dass der Hersteller sie vorsätzlich und sittenwidrig getäuscht hat. Stattdessen genügt bereits der Nachweis der Fahrlässigkeit. Für mich als Journalist ist das der entscheidende Punkt: Die Beweislast hat sich praktisch umgekehrt. Bringt ein Hersteller ein Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in den Verkehr, handelt er fahrlässig und macht sich schadensersatzpflichtig. Diese neue Rechtsprechung öffnet das Tor für eine Klagewelle, die den ersten Dieselskandal in den Schatten stellen könnte, da nun eine riesige Zahl von Euro-6-Fahrzeugen nahezu aller großen Hersteller betroffen ist. Die Gerichte gehen davon aus, dass Käufer einen Vertrag abgeschlossen haben, den sie bei Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung so nicht unterzeichnet hätten, was den Anspruch auf Schadensersatz begründet.

Checkliste der betroffenen Motoren: Von VW (EA288) über Mercedes (OM651) bis BMW (B47)

Die Liste der potenziell betroffenen Motoren ist lang und liest sich wie das „Who is Who“ der deutschen und europäischen Automobilindustrie aus den Jahren 2016 bis etwa 2019. Eine offizielle, vollständige Liste existiert nicht, was mich persönlich nicht überrascht, da die Hersteller verständlicherweise kein Interesse an einer solchen Transparenz haben und lieber auf Zeit spielen. Meine hier zusammengestellte Übersicht basiert daher auf einer sorgfältigen Auswertung von Gerichtsurteilen, unabhängigen Gutachten und den Recherchen spezialisierter Kanzleien. Sie zeigt eine klare Tendenz, welche Aggregate besonders häufig im Fokus der Justiz stehen und somit ein hohes Klagerisiko für die Konzerne darstellen. Es sind die Bestseller, die millionenfach auf unseren Straßen unterwegs sind.

Besonders häufig in Gerichtsverfahren genannte Motoren sind:

  • Volkswagen-Konzern (VW, Audi, Seat, Skoda, Porsche): Im Fokus steht hier vor allem der Motor EA288, der direkte Nachfolger des Vorgänger-Aggregats EA189. Aber auch die größeren V6- und V8-TDI-Motoren wie der EA897 sind von unzulässigen Thermofenstern betroffen.
  • Mercedes-Benz: Die Liste ist hier besonders lang und prominent. Die Vierzylinder-Motoren OM651, OM622, OM626 und auch der neuere OM654 stehen im Zentrum der Kritik. Gerade der OM654, der als besonders sauber galt, ist in vielen Verfahren auffällig geworden. Dies ist besonders ärgerlich, da dieser Motor auch abseits der Abgas-Thematik für Probleme bekannt ist, wie unser Beitrag zum Thema Mercedes E-Klasse W213 und dem OM654 Schlepphebel-Verschleiß zeigt. Ebenso betroffen sind die Sechszylinder OM642 und OM656.
  • BMW: Auch die Münchner, die sich lange als unbeteiligt darstellten, sind im Visier der Justiz. Motoren der Baureihen N47 und B47 (Vierzylinder) sowie N57 und B57 (Sechszylinder) nutzen ebenfalls temperaturabhängige Abschalteinrichtungen, die von Gerichten als illegal eingestuft wurden.
  • Weitere Hersteller: Auch Modelle von Opel (sowohl aus der GM- als auch der späteren PSA-Ära), Fiat, Jeep und weiteren Marken sind mit entsprechenden Softwarefunktionen ausgestattet und somit potenzielle Kandidaten für Schadensersatzklagen.

Ihr Anspruch konkret: So berechnen Sie den Schadensersatz für Ihr Fahrzeug

Der vom Bundesgerichtshof etablierte Schadensersatzanspruch wird als „kleiner“ oder „Differenzschadensersatz“ bezeichnet. Dieser beläuft sich auf 5 % bis 15 % des ursprünglichen Bruttokaufpreises. Der entscheidende Vorteil für Sie als Besitzer: Sie können das Fahrzeug behalten und erhalten eine Geldzahlung als Ausgleich für den Minderwert, der durch die illegale Abschalteinrichtung entstanden ist. Die genaue Höhe des Prozentsatzes wird vom zuständigen Gericht im Einzelfall festgelegt und hängt von der Schwere des Verstoßes ab – also davon, wie drastisch und in welchem Temperaturbereich die Abgasreinigung reduziert wird.

Für die Berechnung Ihres potenziellen Anspruchs benötigen Sie lediglich Ihren Kaufvertrag. Nehmen Sie den dort ausgewiesenen Bruttokaufpreis und ermitteln Sie die Spanne von 5 bis 15 Prozent. Ein Beispiel: Für einen VW Golf 2.0 TDI, der 2018 für 35.000 Euro gekauft wurde, liegt der Anspruch zwischen 1.750 Euro und 5.250 Euro. Bei einem Oberklasse-SUV wie einem Audi Q7 3.0 TDI für 80.000 Euro bewegt sich der mögliche Schadensersatz bereits zwischen 4.000 Euro und 12.000 Euro. Meiner Meinung nach ist dies eine erhebliche Summe, die man nicht leichtfertig verschenken sollte.

Fahrzeugklasse (Beispiel)
Typischer Kaufpreis (ca. 2017-2019)
Anspruchs-Korridor (5 %)
Anspruchs-Korridor (15 %)
Kompaktklasse (z.B. VW Golf EA288)
35.000 €
1.750 €
5.250 €
Mittelklasse (z.B. Mercedes C 220d OM654)
55.000 €
2.750 €
8.250 €
Oberklasse SUV (z.B. Audi Q7 EA897)
80.000 €
4.000 €
12.000 €
Premium-Limousine (z.B. BMW 530d B57)
72.000 €
3.600 €
10.800 €

Die tickende Uhr: Warum die Verjährungsfrist für viele Ansprüche Ende 2026 abläuft

Einer der kritischsten Aspekte bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche ist die Verjährungsfrist, und diese tickt unaufhaltsam. Die regelmäßige Verjährungsfrist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 195, 199 BGB) beträgt drei Jahre. Diese Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist UND der Gläubiger (also Sie als Autokäufer) von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Genau hier liegt der Knackpunkt: Für die meisten Besitzer von Euro-6-Dieseln war vor den entscheidenden Urteilen des EuGH und BGH im Jahr 2023 nicht ersichtlich, dass sie einen Anspruch haben könnten. Viele Gerichte argumentieren daher, dass die Kenntnis erst im Laufe des Jahres 2023 eingetreten ist.

Das bedeutet konkret: Für eine riesige Anzahl von Betroffenen begann die dreijährige Verjährungsfrist am 31. Dezember 2023 zu laufen. Sie endet somit unwiderruflich am 31. Dezember 2026. Wer bis zu diesem Stichtag keine verjährungshemmenden Maßnahmen – im sichersten Fall eine Klage – eingereicht hat, verliert seine Ansprüche für immer, selbst wenn sie dem Grunde nach absolut berechtigt wären. Es gibt zwar auch eine absolute Verjährungsfrist von zehn Jahren ab Kauf, doch die kürzere, kenntnisabhängige Dreijahresfrist ist für die meisten Fälle, die wir hier betrachten, die entscheidende Hürde. Ich kann nur dringend raten, nicht bis zur letzten Minute zu warten. Die Mühlen der Justiz und der Rechtsschutzversicherungen mahlen langsam.

Klage, Anwalt, Rechtsschutz: Der praktische Fahrplan zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche

Wenn Sie nach der Lektüre vermuten, dass auch Ihr Diesel betroffen sein könnte, ist jetzt der richtige Zeitpunkt zum Handeln. Panik ist dabei ein schlechter Ratgeber, aber Zögern kann Sie am Ende bares Geld kosten, wenn die Verjährungsfrist abläuft. Aus meiner langjährigen Erfahrung in der Berichterstattung über den Dieselskandal empfehle ich einen kühlen Kopf und ein systematisches Vorgehen. Der Weg zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche ist kein Sprint, sondern ein Marathon mit klar definierten Etappen. Der folgende Fahrplan hat sich in der Praxis bewährt und hilft Ihnen, die richtigen Schritte in der korrekten Reihenfolge zu gehen, um Ihre Erfolgsaussichten zu maximieren und unnötige Risiken zu vermeiden.

  1. Unterlagen prüfen: Suchen Sie den Kaufvertrag Ihres Fahrzeugs sowie die Zulassungsbescheinigung heraus. Notieren Sie sich das exakte Modell, den Motorcode (falls bekannt), das Erstzulassungsdatum und den Kaufpreis.
  2. Rechtsschutzversicherung konsultieren: Der mit Abstand wichtigste Schritt. Prüfen Sie Ihren Versicherungsvertrag. Eine Verkehrsrechtsschutz- oder eine allgemeine Privatrechtsschutzversicherung, die Vertragsrecht abdeckt, ist ideal. Kontaktieren Sie Ihre Versicherung, schildern Sie den Fall (Kauf eines Diesel-Fahrzeugs mit vermutetem Thermofenster) und fordern Sie eine schriftliche Deckungszusage für eine Klage gegen den Hersteller an. Ohne diese Zusage kann ein Prozess ein erhebliches finanzielles Risiko darstellen.
  3. Spezialisierten Anwalt suchen: Beauftragen Sie eine Kanzlei, die nachweislich Erfahrung im Abgasskandal und mit Klagen wegen Thermofenstern hat. Meiden Sie unseriöse Online-Portale, die schnelle und unrealistische Versprechen machen. Ein guter Anwalt wird zunächst Ihre Erfolgsaussichten prüfen und erst dann, nach Deckungszusage der Versicherung, die Klage einreichen.
  4. Verjährung im Blick behalten: Kommunizieren Sie klar mit Ihrem Anwalt über die Verjährungsfrist, die für Sie relevant ist. Er wird die notwendigen Schritte einleiten, um die Frist zu wahren.

Ohne Rechtsschutzversicherung müssen Sie die Kosten für Anwalt, Gericht und eventuelle Gutachten selbst tragen. Im Erfolgsfall erstattet die Gegenseite diese Kosten, im Falle einer Niederlage bleiben Sie jedoch darauf sitzen. Das Prozesskostenrisiko kann, je nach Streitwert, schnell mehrere tausend Euro betragen.

Verschleierte Software-Updates: Wie Hersteller und KBA auf die Urteile reagieren

Die Reaktion der Automobilhersteller und des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) auf die neue Rechtslage ist, gelinde gesagt, enttäuschend und von einer Salamitaktik geprägt. Anstatt proaktiv auf die Kunden zuzugehen und eine transparente Lösung anzubieten, ducken sich die Konzerne weg. Offizielle Rückrufe wegen unzulässiger Thermofenster sind selten. Stattdessen werden Fahrzeughalter oft im Rahmen der normalen Inspektion oder mit separaten Schreiben über eine „freiwillige Service-Maßnahme“ oder ein „Software-Update zur Optimierung des Emissionsverhaltens“ informiert.

Ich sehe darin eine klare Verschleierungsstrategie. Diese Updates entfernen oder modifizieren zwar oft die beanstandete Software-Funktion, doch sie sind kein Schuldeingeständnis. Im Gegenteil: Die Hersteller versuchen so, den Klägern den Wind aus den Segeln zu nehmen, nach dem Motto: „Das Problem ist doch behoben“. Gerichte haben jedoch bereits mehrfach entschieden, dass das Aufspielen eines solchen Updates den ursprünglichen Schadensersatzanspruch nicht zwingend beseitigt, da der Mangel ja zum Zeitpunkt des Kaufs vorlag. Das KBA spielt in diesem Verwirrspiel eine unrühmliche Rolle. Die Behörde genehmigt diese Updates oft, ohne die Hersteller zu einer klaren Kommunikation über die Hintergründe zu zwingen. Für mich ist das ein klares Versäumnis der staatlichen Aufsicht, die hier einmal mehr die Interessen der Industrie über die der Verbraucher und der Umwelt stellt.

Fazit von Alex Wind: Die zweite Diesel-Rechnung und die Lehren der Industrie

Wenn ein Restaurant einmalig verdorbene Ware serviert, ist das ein schweres Versäumnis. Wenn es aber danach weitermacht und die nächste zweifelhafte Zutat einfach als „neue Rezeptur zum Schutz des Kochtopfs“ deklariert, dann ist das kein Versehen mehr, sondern System. Genau dieses Bild drängt sich mir auf, wenn ich die Causa Thermofenster betrachte. Der erste Diesel-Abgaskonflikt um den Motor EA189 war der Betrug mit Vorsatz. Die nun aufgedeckte, flächendeckende Verwendung von Thermofenstern bei Euro-6-Dieseln ist für mich die Fortsetzung mit fahrlässiger Ignoranz. Die Industrie hat gehofft, mit einer juristischen Grauzone durchzukommen, doch der EuGH und der BGH haben diesen Spuk beendet.

Die Konsequenz ist eine zweite, gewaltige Rechnung, die auf die Hersteller zukommt. Und wieder sind es die Gerichte, die den Verbraucherschutz durchsetzen müssen, den Politik und Aufsichtsbehörden wie das KBA sträflich vernachlässigt haben. Die Arroganz, mit der die Konzerne auch heute noch mauern, Updates als „Service-Maßnahmen“ tarnen und jede Verantwortung von sich weisen, ist für mich kaum zu ertragen. Sie haben nicht gelernt, oder schlimmer: Sie wollen nicht lernen, solange der finanzielle Druck nicht groß genug ist.

Für wen ist eine Klage also der richtige Weg? Meiner festen Überzeugung nach für jeden Besitzer eines betroffenen Diesels der Baujahre ca. 2016 bis 2019, der über eine Rechtsschutzversicherung verfügt. Der potenzielle finanzielle Gewinn von 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises ist erheblich, das Kostenrisiko bei vorhandener Deckungszusage gleich null. Es ist eine fast risikofreie Möglichkeit, sich einen Teil des Geldes zurückzuholen, den man für ein mangelhaftes Produkt zu viel bezahlt hat. Wer die Finger davon lassen sollte? Nur wer keine Rechtsschutzversicherung hat und das Prozesskostenrisiko scheut. Allen anderen kann ich nur raten: Prüfen Sie Ihre Ansprüche und handeln Sie, bevor die Uhr am 31. Dezember 2026 abläuft.

Am Ende geht es hier um mehr als nur um ein paar tausend Euro Schadensersatz. Es geht um das Prinzip der Vertragstreue und darum, eine Industrie zur Verantwortung zu ziehen, die das Vertrauen ihrer Kunden und der gesamten Gesellschaft systematisch missbraucht hat. Der saubere Diesel war eine der größten Marketing-Lügen der jüngeren Automobilgeschichte. Die jetzigen Urteile sind die späte, aber verdiente Quittung dafür.


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